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Zertifikat - Ausbildung zum Fasten-Wander-Leiter |
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Die Berechtigung, sich „Vom Fasten-Wander-Verein anerkannter Fasten-Wander-Leiter“ oder einfach „Fasten-Wander-Leiter, FWV“ zu nennen, erteilt der Vorstand des Fasten-Wander-Vereins erst, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind.
Dazu gehören zwei Praktika und die dazu notwendigen schriftlichen Arbeiten, das Intensiv-seminar und die dazu gehörigen Arbeiten. Alle Arbeiten werden sorgfältig geprüft. Sollten Beanstandungen bestehen, hat der Auszubildende die Möglichkeit, die Mängel in Absprache mit dem Ausbildungsleiter durch Überarbeitungen oder weitere Leistungen auszugleichen. Anderweitig erbrachte Leistungen (z.B. Heilpraktikerausbildung, Ausbildung als Gesundheitsberater) können anerkannt werden. |
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