Die Berechtigung, sich „Vom Fasten-Wander-Verein anerkannter Fasten-Wander-Leiter“ oder einfach „Fasten-Wander-Leiter, FWV“ zu nennen, erteilt der Vorstand des Fasten-Wander-Vereins erst, wenn die folgenden erforderlichen Leistungen erbracht sind:
- Teilnahme am Intensiv-Seminar
- Absolvieren eines Praktikums (einwöchige Fasten-Wanderung)
- Auarbeiten eines ausführlichen Praktikumsberichts
- Verfassen einer 10 - 12 Seiten umfassenden Hausarbeit
- Nachweis der Teilnahme an einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre)
Sowohl Praktikumsbericht als auch die Hausarbeit werden sorgfältig geprüft. Sollten Beanstandungen bestehen, hat der Auszubildende die Möglichkeit, die Mängel in Absprache mit dem Ausbildungsleiter durch Überarbeitungen oder weitere Leistungen auszugleichen. Anderweitig erbrachte Leistungen (z.B. Heilpraktikerausbildung, Ausbildung als Gesundheitsberater) können anerkannt werden. |